Hier nun der Großteil des Kapitels (beginnt im Buch auf Seite 234), viel Spaß beim Lesen und Gruß.
Ein Krieger
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Hexenmedizin - verbotene Medizin:
Von der Inquisition zum Betäubungsmittelgesetz
Das heutzutage gültige Betäubungsmittelgesetz (BtM) ist eine Art moderner Hexen-
hammer. Genauso wie durch den Hexenhammer Millionen von Menschen vernichtet
werden konnten, dient das Betäubungsmittelgesetz der Verfolgung von gesellschaft-
lich unerwünschten Personen und der Unterdrückung der persönlichen Freiheit in
bezug auf die freie und freiwillige Verwendung von Heilmitteln. Denn mit dem
Betäubungsmittelgesetz wird der sinnvolle und medizinisch wertvolle Gebrauch von
einigen der besten und erfolgreichsten Heilpflanzen, die die Menschheit jemals ent-
deckt hat, bei Strafe verboten. So wie schon die Bibel den Genuß der Früchte vom
Baum der Erkenntnis verboten hat, so wurde den Hexen der Gebrauch ihrer »Reise-
mittel« von der Kirche verboten, und genauso wird dem modernen Menschen der Ge-
brauch bewußtseinserweiternder Substanzen (sog. »Stoffe«1) verboten. Der Natur-
stoffchemiker Jonathan Ott, seinerseits ein brillanter Kenner der psychoaktiven
Pflanzen und Substanzen, nennt diesen Sachverhalt »pharmakratische Inquisition«
(OTT 1996). Sogar der Rausch an sich - ganz gleich wie er ausgelöst wird - wurde im-
mer wieder verteufelt.2 Dabei ist er eine Grundeigenschaft unseres Nervensystems.
Wahrscheinlich gibt es sogar einen Trieb nach Berauschung - ähnlich den Trieben
nach Essen, Trinken, Sex, Überleben.
Wirft man einen Blick in die Geschichte der nach dem BtM verbotenen Pflanzen
und Pflanzenwirkstoffe, wird die abendländische Besessenheit, auf unliebsame Men-
schen Hexenjagden zu veranstalten, offensichtlich. Als Triebkraft wird die egozentri-
sche, selbstsüchtige katholische Religion genutzt. Von ihrem Geiste getränkt konnte
der Hexenhammer zum Vernichtungsschlag ausholen. Von ihrer Ideologie wird auch
das Betäubungsmittelgesetz erfüllt. Die arrogante Anmaßung des Christentums, den
einzig wahren Gott zu haben, der jede gesetzliche und moralische Willkür »rechtfer-
tigt«, bildet den geistigen Hintergrund des BtM. Man darf auch nicht vergessen, daß
die moderne Drogengesetzgebung hauptsächlich von christlichen Politikern und Kir-
chenmännern geschaffen wurde. Was Papst Innozenz VIII. mit seiner »Hexenbulle«
von 1484, in der er den Gebrauch von Cannabis verboten hatte (AMREIN 1997), be-
gann, führte ein holländischer Bischof fort:
»Im Rahmen des 1. internat. Opiumabkommens (IOA) vom 23.1.1912 in Den
Haag (Haager Abkommen) wurde unter Vorsitz von Bischof Brent Opium, Kokain,
Morphium geächtet und die Grundlage für die Drogenprohibition im 20. Jahrhundert
geschaffen.« (KÖRNER 1994: 3)
Im Deutschen Reich wurde 1929 als Ergebnis der 2. Genfer Opiumkonferenz von
1925 das Opiumgesetz eingeführt. Es wurde nach dem Zweiten Weltkrieg im Jahre
1949 unter einer christdemokratischen Regierung als weiterhin gültig erklärt.
Als das US-amerikanische Establishment, das vor allem von puritanischen und
fundamentalistischen Christen gebildet wird, durch die aufkeimende Hippie-Bewe-
gung in Angst und Schrecken versetzt wurde, reagierte die Regierung mit paranoiden
Drogengesetzen. Sie wurden als Legitimation zur Unterdrückung der auf bewußt-
seinserweiternden Erfahrungen aufbauenden neuen Lebensformen sowie als Werk-
zeuge zur Verfolgung gesellschaftlich unerwünschter Individuen genutzt.
Man machte den Hippies die gleichen Vorwürfe wie zuvor den Hexen: Drogen-
mißbrauch, Promiskuität, amoralische Auflehnung gegen die christliche Ethik (Go-
LOWIN 1977). Den Hippies wurde Satanismus mit Schwarzen Messen und Ritualmor-
den angelastet. Als »Beweis« wurde Charles Manson und seine Family herangezogen.
Der Wahnsinnige und seine Mörderbande sahen sich selbst zwar als neue Christen an,
und seine Anhänger und verehrten Manson als Christus und Heiland, Hippies waren
sie allerdings nicht.3 Denn zur Ideologie der Hippies gehörte die Befreiung von
christlichen Schuldgefühlen und Zwängen. Außerdem haben sie wieder von den Bäu-
men der Erkenntnis genascht und das Göttliche in sich selbst und nicht im Wort ei-
nes Priesters entdeckt.
1971 wurde - aufgrund eines von den USA durchgesetzten internationalen Über-
einkommens über psychotrope Stoffe - in der Bundesrepublik das bis dahin geltende
Opiumgesetz novelliert und trat als Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln
(BtMG) in Kraft. Die amtliche Begründung der Bundesregierung zu der verschärften
Gesetzesfassung liest sich wie eine Hetzschrift aus der Zeit der Inquisition:
»Der Mißbrauch von Rauschgiften, die im Opiumgesetz als Betäubungsmittel be-
zeichnet werden, droht ein gefährliches Ausmaß zu erreichen. Dieses Phänomen läßt
sich nicht mehr als eine vorübergehende Mode deuten und abtun. Einer Seuche gleich
breitet es sich mehr und mehr auch in der Bundesrepublik Deutschland aus. Immer
weitere Kreise der Bevölkerung werden von dieser Welle erfaßt. In besonderem Maße
droht der Jugend Gefahr, oft schon während der Pubertät. Die Zahl der Jugendlichen,
die den Einstieg in die Drogenwelt vollziehen, nimmt zu. Es zeigt sich dabei, daß die
Altersschwelle, auf der der Einstieg erfolgt, absinkt. Selbst Kinder bleiben davon nicht
verschont. Der Ernst der Situation wird durch Todesfälle, die sich in jüngster Zeit,
insbesondere bei Jugendlichen ereignet haben, in eindringlicher Weise unterstrichen.
(...)
Als eine der Maßnahmen der Bundesregierung, die in einem umfassenden Ak-
tionsprogramm zur Bekämpfung der Rauschgiftsucht vorgesehen sind, dient das Ge-
setz dem Ziel, der Rauschgiftwelle in der Bundesrepublik Deutschland Einhalt zu ge-
bieten und damit große Gefahren von dem einzelnen und der Allgemeinheit
abzuwenden. Es geht darum, den einzelnen Menschen, insbesondere den jungen
Menschen vor schweren und nicht selten irreparablen Schäden an der Gesundheit und
damit vor einer Zerstörung seiner Persönlichkeit, seiner Freiheit und seiner Existenz
zu bewahren. Es geht darum, die Familie vor der Erschütterung zu schützen, die
durch ein der Rauschgiftsucht verfallenes Mitglied droht. Es geht darum, der Allge-
meinheit den hohen Preis zu ersparen, den ihr die Opfer einer sich ungehemmt aus-
breitenden Rauschgiftwelle abverlangen würden. Es geht schließlich darum, die
Funktionsfähigkeit der Gesellschaft nicht gefährden zu lassen ... (...)
Ein besonderes Kennzeichen der Rauschgiftwelle ist die erhebliche Zunahme des
Verbrauches von indischem Hanf (Cannabis sativa) und des darin enthaltenen Harzes
(Haschisch). Es handelt sich dabei um ein Halluzinogen, das nach der in der medizi-
nischen Wissenschaft überwiegenden Meinung bei Dauergebrauch zu Bewußtseins-
veränderungen und zu psychischer Abhängigkeit führen kann. (...) Bei der Droge tre-
ten offenbar keine Entziehungssyndrome auf, und es besteht nur eine geringe
Tendenz, die Dosis zu erhöhen. Mit großer Wahrscheinlichkeit ist davon auszugehen,
daß die Droge eine Schrittmacherfunktion ausübt. Der Umsteigeeffekt auf härtere
Drogen zeigt sich besonders bei jungen Menschen. Praktisch vollziehen sie mit ihr
den Einstieg in die Welt der Rauschgifte ...« (BT-Drs 665/70, zit. nach KÖRNER 1994: 5f.)
Hier wird die Hexensalbe der Inquisition durch die gründlich durch Papst Inno-
zenz VIII. sowie durch Henry Ainslinger verteufelte Hanfpflanze ersetzt.4 Die Be-
gründung der Regierung ist mindestens so fadenscheinig wie die Rechtfertigung für
die Hexenjagd. Beides entspringt der Phantasie der Herrschenden. Die Regierung hat
heute noch einen Hexenjäger, nur heißt er jetzt »Drogenbeauftragter«. Es ist kein
Wunder, daß das sozialdemokratische Apotheken-Modell zum freien Verkauf von Ha-
schisch und Marihuana am Rat des CSU-Politikers Eduard Lintner und der Tat des
ebenfalls christlich-sozialen Gesundheitsministers - sprich Großinquisitors - Seeho-
fer scheitern mußte. Es bleibt nur abzuwarten, wann der Scheiterhaufen für Heide
Moser5 entzündet wird ...
Aber es gibt erstaunlicherweise auch Drogenbeauftragte, die der Verteufelung der
Hanfpflanze ein Ende bereiten wollen, so der Hamburger Sozialwissenschaftler und
Drogenbeauftragte des sozialdemokratischen Senats Horst Bossung:
»Von einem Drogenproblem kann man (...) sprechen, wenn jemand Probleme
hat, an die präferierte, also bevorzugte oder auch an die medizinisch benötigte Droge
heranzukommen. Er hat dann genaugenommen ein Drogenversorgungsproblem. (...)
Für den hedonistischen Konsumenten, also den, der aus Genußgründen Drogen kon-
sumiert, ist dies höchst ärgerlich - für den Kranken, der aus medizinischen Gründen
Cannabis benötigen würde, ist dies häufig äußerst qualvoll. Für zum Beispiel manche
Krebspatienten, Aids-Kranke und Menschen mit anderen Leiden besteht also ein per-
manentes Drogenproblem darin, daß sie an das benötigte Heilmittel Cannabis nicht
herankommen. Das sind reale, wirkliche Drogenprobleme.« (BOSSUNG 1995: 13)
Diese »wirklichen Drogenprobleme« werden durch das Betäubungsmittelgesetz
produziert:
»Die Probleme, die mit dem illegalen Status von Cannabis verbunden sind, stel-
len heute sicherlich die größten Nebenwirkungen der medizinischen Verwendung der
Cannabinoide dar. Es gibt viele Beruhigungs-, Schlaf- und Schmerzmittel mit einem
größeren Abhängigkeitspotential als Cannabis, die auf einem normalen Rezept ver-
schrieben werden dürfen. Die Einstufung von Cannabis als >nicht verkehrsfähiges<
Betäubungsmittel ist daher heute medizinisch nicht mehr vernünftig. Cannabis-
präparate von definierter Qualität sollten wie andere Medikamente vom Arzt verord-
net werden dürfen.« (GROTENHERMEN und HUPPERTZ 1997: 9f.)
Seit über sechstausend Jahren wird der Hanf überall dort, wo er in der Gefolg-
schaft des Menschen hingelangte, als Heilmittel benutzt. Es hat sich bei meiner eth-
nomedizinischen Untersuchung (Hanf als Heilmittel) herausgestellt, daß die medizini-
sche Verwendung des Hanfes noch vielseitiger als die Verwendungsmöglichkeiten der
ganzen Pflanze ist. Im Laufe der Geschichte wurde der Hanf in den verschiedenen
Kulturen und Heilsystemen bei weit über hundert Indikationen angewendet. Damit
ist der Hanf die am vielseitigsten verwendbare Heilpflanze überhaupt! Zahlreiche
ethno- und volksmedizinische Indikationen wurden inzwischen pharmakologisch be-
stätigt (siehe RATSCH 1992, GROTENHERMEN und HUPPERTZ 1997). Aber wie jedes gute
Heilmittel wird auch der Hanf staatlich kontrolliert:
»Verboten ist die Verwendung von Cannabispflanzen zur Herstellung von
Cannabiszigaretten, zur Herstellung von Medikamenten und Cannabistinkturen
(Hustenmittel, Schlafmittel, Asthma- und Migränemittel). Der Umgang mit Canna-
bis ist verboten und strafbar, unabhängig ob die Cannabispflanzen und Cannabispro-
dukte einen für den Konsum ausreichenden THC-Gehalt aufweisen.« (KÖRNER 1994:
56f.)
Hildegard von Bingen (1098-1179) über den Hanf
»[De Hanff-Cannabus] Vom Hanf. Der Hanf ist warm, und wenn die Luft weder
sehr warm noch sehr kalt ist, wächst er, und so ist auch seine Natur, und sein Same
enthält Heilkraft, und er ist für gesunde Menschen heilsam zu essen, und in ihrem Ma-
gen ist er leicht und nützlich, so daß er den Schleim einigermaßen aus dem Magen
wegschafft, und er kann leicht verdaut werden, und er vemindert die üblen Säfte und
macht die guten Säfte stark. Aber wer im Kopfe krank ist und ein leeres Gehirn hat
und (dann) Hanf ißt, dem bereitet dies leicht etwas Schmerz im Kopf. Jenem aber, der
einen gesunden Kopf hat und ein volles Gehirn im Kopf, dem schadet er nicht. Aber
wer sehr krank ist, dem bereitet er im Magen etwas Schmerz. Jenem aber, der mäßig
krank ist, schadet das Gegessene nicht.
Wer aber einen kalten Magen hat, der koche Hanf in Wasser und, nach dem Aus-
drücken des Wassers, wickle er es in ein Tüchlein. Und er lege es so warm oft auf den
Magen, und das stärkt ihn und bringt ihn wieder in seinen Zustand. Und wer sogar ein
leeres Gehirn hat und Hanf ißt, dem bereitet er etwas Schmerz im Kopf. Aber dem
gesunden Kopf und dem vollen Gehirn schadet er nicht. Ein aus Hanf gefertigtes
Tuch ist gut zum Verbinden der Geschwüre und Wunden, weil die Wärme in ihm
mäßig ist.« (Physica, Kapitel 1-11)
Coca und Kokain
Nach dem BtM sind sowohl die Cocapflanze (alle Sorten und Varietäten6) als auch die
darin befindlichen Alkaloide (Kokain, Ecgonin) illegal, das heißt, ihr Gebrauch ist
strafbar (KÖRNER 1994: 163).
Im Jahr 1630 wurde an allen Kirchentüren des Peruanischen Königreiches ein
Edikt gegen Astrologen, Sterndeuter und Hexer angeschlagen, in dem den »Hexern«7
vorgeworfen wird, daß sie Gebrauch machen von »gewissen Getränken, Krautern und
Wurzeln, genannt achuma, chamico und Coca, mit denen sie ihre Sinne betäuben. Die
Illusionen und Phantasmen, die sich einstellen, geben sie dann als Offenbarungen
oder als Nachricht aus« (zit. nach ANDRITZKY 1989: 462). Schon damals hat man »be-
wußtseinserweiternd« mit »betäubend« verwechselt ... Man sah in den psychoaktiven
Pflanzen »Verbündete des Gegners« (ANDRITZKY 1987: 550).
Achuma ist der indianische Name für einen meskalinhaltigen Stangenkaktus, der
heute in Ecuador und Peru unter dem Namen San Pedro (Trichocereus pachanoi) be-
kannt ist; chamico ist der altindianische Name für den Stechapfel (Datura stramonium
ssp.ferox).
Der Gebrauch von Koka - der eine wohl zehntausendjährige Tradition hat -
wurde von Kolonialherren und Inquisitoren verboten:
»Der Gebrauch von Kokablättern war ebenfalls eine verbreitete Technik des Lie-
beszaubers. Dona Jana Sarabia, Junggesellin in Lima, bekannte, >daß sie beim Ge-
brauchen der Kokablätter, um ihren Geliebten anzuziehen, dasselbe Vergnügen und
schändliche Genüsse empfand, wie er ihr in Wirklichkeit beiwohnte ...< Der Gebrauch
von Kokablättern macht die prekäre Lage der >Kolonialhexen< vor dem Tribunal be-
sonders deutlich, da das Kokakauen ein Attribut der heidnischen Verehrung der >Hua-
cas<, der indianischen Heiligtümer, war. In einem Gesetz vom 18. Okt. 1569 ermahnte
Philipp II. die Priester, den Gebrauch bei hexerischen und abergläubischen Praktiken
zu überwachen, bestätigte aber den Kokagenuß als Medizin und als Stimulans bei der
schweren Arbeit der Indios. Zu dieser Zeit war eine Debatte darüber in Gang, den Ko-
kagenuß als Hindernis der Christianisierung ganz zu verbieten und die Plantagen zu
zerstören, da die Indianer damit ständig an ihre Vergangenheit erinnert würden, oder
ihn wegen seiner Qualität als Nahrungsersatz zu erlauben. Neben der verbreiteten
Verwendung als Medikament führten die Verteidiger an, daß die indianischen Minen-
arbeiter die Arbeit verweigerten, wenn sie nicht täglich ihre Kokaration bekämen.«
(ANDRITZKY 1987: 554)
Das heißt, wenn Koka die Ausbeutung der Indianer fördert, darf man sie zulassen
... Merkwürdigerweise ist Kokain für die westlichen Workoholics nicht zugelassen -
ein eigentümliches Phänomen. So wurden mehrere »Hexen« und »Hexer« im 17.
Jahrhundert wegen ihres Kokagebrauches im Zusammenhang mit Beschwörungen
angeklagt und von der Inquisition bestraft (ANDRITZKY 1987: 554f.).
In den Archiven der Spanischen Inquisition von Peru ist ein indianischer Liebes-
zauber - durch die europäische »Hexenbrille« entstellt - dokumentiert worden. Es
heißt in der Prozeßakte, Francisca Arias Rodriguez »nahm dazu Cocablätter, Wachs
und einen Frauenschuh in ihre Hände. Dann würde sie eine Schere in die Schuhsohle
nageln, während sie Satan, Barraba und all die Legionen der Dämonen anrufe. Die
Beschwörung wird mit folgenden Worten abgeschlossen: >Ich binde dich/mit meinem
Herzen breche ich dich/dein Blut trinke ich/ich rufe dich zu meiner Liebe/komm zu
mir und bleibe/gebunden an Händen und Füßen.«< (MILLONES 1996: 44)
Die andinen Indianer behandeln zahlreiche Leiden und Krankheiten erfolgreich mit
Kokablättern in verschiedenen Zubereitungen: Schwächezustände, Depressionen,
schmerzhafte Hämorrhoiden, Nasenbluten, Kopfschmerzen, Migräne, Hauttumore,
Koliken, Magenschmerzen, Durchfall, Halskratzen, Fieber, Husten, Schnupfen, Ne-
benhöhlenentzündungen, Rheumatismus, Arthritis, Magengeschwüre, Höhenkrank-
heit und Diabetes. Koka wird deshalb oft »Aspirin der Anden« genannt (obwohl es
viel besser wirkt als das Salicylsäurepräparat). Die Indianer sehen in Coca eine »Nah-
rung«; tatsächlich haben die Blätter einen sehr hohen Nährwert (siehe Kasten).
Der Nährwert von Cocablättern8
Durchschnittliche Mengen per 100 g getrockneter Blätter im Vergleich mit der
durchschnittlichen Menge in südamerikanischen Nahrungspflanzen (per 100 g)
Inhaltsstoffe |
Cocablätter |
Nahrungspflanzen |
Proteine |
18,8 g |
11,4 g |
Fette |
3,3 g |
9,9 g |
Kohlenhydrate |
44,3 g |
37,1 g |
Fasern |
13,3 g |
3,2 g |
Asche |
6,3 g |
2,0 g |
Calcium |
1789 mg |
99 mg |
Phosphor |
637 mg |
270 mg |
Eisen |
26,8 mg |
3,6 mg |
Vitamin A (als ß-Carotene) |
10.000 IU |
135 IU |
Thiamin (Vitamin B1) |
0,58 mg |
0,38 mg |
Riboflavin (Vitamin B2) |
1,73 mg |
1,73 mg |
Nikotinsäure |
3,7 mg |
2,2 mg |
Vitamin C |
1,4 mg |
13 mg |
Schlafmohn und Opium
Der Schlafmohn (Papaver somniferum L. bzw. Papaver setigerum L.), der Orientalische
Mohn (Papaver Orientale L. bzw. Papaver bracteatum), das aus diesen Pflanzen gewinn-
bare Opium sowie die darin befindlichen Alkaloide sind per BtM verboten, aber für
den Arzt verschreibungsfähig (KÖRNER 1994: 164).
Der Schlafmohn wurde in den vorrömischen Kulturen in Daunia, Italien, schon
im 6. Jahrhundert v. Chr. als »Lebensbaum« und heilige Pflanze verehrt (LEONE
1995). Der Mohn war die heilige Pflanze der Großen Göttin Deo oder Demeter
(KERENYI 1976 und 1991).
Das Opium ist das beste und wichtigste Schmerzmittel, das der Mensch in der
Natur entdeckt hat. Das Opium war über Jahrhunderte oder Jahrtausende hinweg das
einzige verläßliche Narkosemittel (KUHLEN 1983). Opium war auch seit der Steinzeit
ein beliebtes Aphrodisiakum und Rauschmittel (HÖFLER 1990: 92f.).
Obwohl Mohn und Opium zu den »Hexenpflanzen« gezählt wurden, obwohl
beides den mutmaßlichen Ingredienzien der Hexensalben zugeordnet wurde, konnte
die Inquisition den Gebrauch nicht unterbinden: er war zu verbreitet. Opium wurde
erst in einer Zeit verboten, als sich die synthetischen Opiate den Markt erobern konn-
ten. Ja, wem nützt das Verbot? - Denjenigen, die daran verdienen!9
Meskalin und Psilocybin: Die verbotenen Seelen der Götter
Weder der Peyotekaktus [Lophophora williamsii (LEM. ex S.-D.) COULT., syn. Anhalo-
nium lewinii HENN.] noch der San-Pedro-Kaktus [Trichocereus pachanoi BRITT. et ROSE,
syn. Echinopsispachanoi (BR. et R.) FRIEDR. et G.D. ROWL.] sind im Betäubungsmittel-
gesetz ausdrücklich verboten, wohl aber ihre »Seele«, das Meskalin (KÖRNER 1994:
164).
Der Peyotekaktus wird seit prähistorischen Zeiten von Indianern als Heilpflanze
genutzt und als Gottheit verehrt. Archäologische Funde aus dem Pecos-Gebiet in Te-
xas bezeugen, daß Peyote bereits vor über 7000 Jahren als Ritualpflanze verwendet
wurde (Boyd und DERING 1996).
Als die ersten Europäer in die Neue Welt eindrangen, begegneten sie erstmals
Schamanen, die sie abschätzig als »Hexer«10, »Zauberer« oder »Schwarzkünstler« be-
zeichneten. Ihre Götter oder Hilfsgeister wurden als Götzen, Idole und Teufelswerk
degradiert; ihre heiligen Pflanzen und Tränke als Hexengebräu diffamiert. So heißt es
in einem mexikanischen Inquisitionsschreiben von D. Pedro Nabarre de Isla (erlassen
am 29.6.1620):
»Was die Einführung des Gebrauchs des Krautes oder der Wurzel namens Peyote
(...) zwecks Aufdeckung von Diebstählen, Weissagungen anderer Begebenheiten und
das Prophezeien zukünftiger Ereignisse anbelangt, so handelt es sich dabei um Aber-
glauben, der zu verurteilen ist, da er sich gegen die Reinheit und Unversehrtheit un-
seres heiligen katholischen Glaubens richtet. Dies ist sicher, denn weder das genannte
noch irgendein anderes Kraut kann die Kraft oder ureigene Eigenschaft besitzen, die
behaupteten Folgen hervorbringen zu können, noch kann irgendeines die geistigen
Bilder, Phantasien oder Halluzinationen verursachen, auf denen die erwähnten Weis-
sagungen gründen. In diesen letzten sind klar die Einflüsse und Eingriffe des Teufels
erkannt, des wirklichen Verursachers dieses Lasters, der sich zuerst die natürliche
Leichtgläubigkeit der Indianer und ihre Neigung zur Idolatrie zu Nutzen macht, und
dann viele andere Menschen niederstreckt, die Gott nicht genug fürchten und nicht
genug Glauben besitzen.«11
Der spanische Missionar Hernando Ruiz de Alarcon hat die detailliertesten Be-
richte über den indianischen Gebrauch der psychoaktiven Zauberpflanzen - wie Olo-
liuqui (Turbina corymbosa), Peyote und Picietl (Nicotiana rustica) - der späteren Kolo-
nialzeit hinterlassen. Seine Schriften wurden 1629 unter dem Titel Traktat über die
heidnischen Aberglauben, die heute zwischen den Indianischen Eingeborenen Neu-Spaniens
lebendig sind veröffentlicht. Dieses Werk wurde eine Art Hexenhammer, die »juristi-
sche« Grundlage der Hexenverfolgung in der Neuen Welt. Über den Gebrauch von
Peyote heißt es darin:
»Endlich, ob es der Doktor selbst oder eine andere Person an seiner Stelle ist, um
diesen [Ololiuqui-]Samen zu trinken oder einen namens Peyote, der eine andere
kleine Wurzel ist und zu dem sie das gleiche Vertrauen zeigen wie zu den ersteren,
schließt er sich in einen Raum ein, der üblicherweise sein Gebetsraum ist, und wo kei-
ner hinein darf, während der ganzen Zeit der Befragung, die so lange andauert wie der
Befrager nicht bei Sinnen ist, denn das ist die Zeit, in der, wie sie glauben, das Ololi-
uqui oder Peyote ihnen das Gewünschte eröffnet. Sobald der Rausch oder der Entzug
der Urteilskraft vorbei ist, erzählt der Betroffene zweitausend Schwindel, unter wel-
che der Teufel meistens ein paar Wahrheiten streut, so daß er sie vollkommen
getäuscht oder betrogen hat. (...) Sie machen auch Gebrauch von dem Trank, um
Dinge zu finden, die gestohlen, verloren oder verlegt wurden, um zu erfahren, wer sie
genommen oder gestohlen hat.« (...) Hier sollte genau beachtet werden, wie sehr diese
armen Leute ihren Aberglauben des Ololiuqui und Peyote vor uns verbergen, und der
Grund dafür ist, wie sie bekennen, daß eben der, den sie befragen, ihnen befiehlt, es
uns nicht zu enthüllen.« (Ruiz DE ALARCON I, 6)
Ganz ähnlich wird heute noch von den Prohibitionisten argumentiert. Es stellt
sich aber die Frage, wer den »Täuschungen des Teufels« unterliegt.
Genauso wie in Mexiko der Peyotegebrauch von der Inquisition verfolgt wurde,
wurde in Peru die medizinisch-rituelle Verwendung des ebenfalls meskalinhaltigen
Achuma-, Guachumar- oder San-Pedro-Kaktus verboten und unter Strafe gestellt:
»[Ca. 1730] wurden in Cajamarca >zwei Hexer auf einem Berg entdeckt. Sie hat-
ten vor sich ein buntes Deckchen auf der Erde ausgebreitet, auf dem Muscheln, Töpfe
und verschiedene Krauter, Tabak und eine Vielzahl an Steinchen lagen. Zwischen den
Muscheln standen zwei Töpfe, einer auf dem Feuer, mit einem Kraut, das sie Guachu-
mar nennen, der andere leer ...< Der Angeklagte sagte aus, daß >der in der Mitte durch-
löcherte Stein San Pedro heiße und er ihn den Kranken bringt, um sie damit zu reini-
gen [und daß er] wegen seiner Götzenanbeterei Vaterunser zu beten pflegte, das Ave
Maria und das Credo und in der Mitte seiner Werkzeuge das Bild des gekreuzigten
Christus stellt und er später die Rassel ergreift, um zu tanzen und in seiner Sprache zu
singen<. Dann sagte er, >daß er dauernd mit dem Dämon spräche, der sich ihm in
Form eines Mannes mit buntem Kleid zeigte, daß er aber manchmal, obwohl er ihn
riefe, nicht erscheine, was Zeichen dafür war, daß er die verlorenen Sachen nicht wie-
derfinden würde<.« (ANDRITZKY 1987: 558)
Trotz Kolonialherrschaft, Inquisition und staatlicher Verfolgung haben sich diese
Rituale (Mesas) in Nordperu bis heute erhalten und bilden ein wichtiges Element in
der Volksgesundheit.
Im alten Mexiko spielten die Zauberpilze (Psilocybe spp.) eine ähnliche Rolle wie
der Peyotekaktus. Sie wurden rituell eingenommen, um religiöse Visionen zu emp-
fangen, mit den Göttern in Kontakt zu treten, schamanisch heilen und wahrsagen zu
können. Den Indianern gelang es über die Kolonialzeit hinweg den Gebrauch der hei-
ligen Pilze vor der Inquisition geheimzuhalten. Ihr traditioneller Gebrauch wurde erst
Mitte dieses Jahrhunderts von dem Ehepaar Wasson entdeckt (WASSON 1986). Die
Wirkstoffe der mexikanischen Zauberpilze wurden von dem LSD-Entdecker Albert
Hofmann isoliert. Sie dienten zunächst - genau wie das LSD - als Hilfsmittel in der
Psychotherapie (OTT 1996). Heute sind sie per BtM verboten.
Ayahuasca, oder: die Konquista ist noch nicht zu Ende
Ayahuasca ist eine Zubereitung aus mindestens zwei Pflanzen: aus der Ayahuascaliane
[Banisteriopsis caapi (SPRUCE ex GRISEB.) MORTON, syn. Banisteria caapi SPRUCE] und den
Chakrunablättern (Psychotria viridis R. et P). Dieser Trank stellt in Amazonien das be-
deutendste schamanische Heilmittel dar (REICHEL-DOLMATOFF 1996). Der eigentliche
Wirkstoff des Ayahuasca-Trunkes ist N,N-Dimethyltryptamin (= DMT), eine Sub-
stanz, die als Neurotransmitter in unserem Nervensystem fungiert. Ausgerechnet die-
ser Stoff ist per Betäubungsmittelgesetz verboten (KÖRNER 1994: 39): das heißt jeder
Mensch ist illegal!
Bei archäologischen Grabungen in Ecuador wurden Funde gemacht, die als »He-
xertöpfe« in die Literatur, selbst die wissenschaftliche, eingegangen sind. Es sind recht
einfache, große Keramikgefäße, die der Herstellung von Ayahuasca gedient haben
und der Milagro-Quevedo-Kultur (500 v. Chr.-1500 n. Chr.) zugerechnet werden
(ANDRITZKY 1989: 179).
Ayahuasca wurde nie von der Inquisition verfolgt; wahrscheinlich ist der Trank in
der Fülle indianischer Zubereitungen übersehen worden. Erst in den fünfziger Jahren
wurde den am Urubamba lebenden Machigengas durch eine Schweizer Mission der
Gebrauch von Ayahuasca als »Teufelswerk« verboten (ANDRITZKY 1989: 133). Die
Unterdrückung des Ayahuasca-Genusses hat daraufhin zu einer Entwurzelung und
kulturellen Verwahrlosung geführt.
Auch das kulturelle Erbe der Shipibo wurde von modernen Missionaren stark zer-
stört. Die Shipibo hatten eine Art Schrift, die bestimmte Erfahrungen der visionären
Welt dekodierte und kommunizierte (Ayahuasca-Muster):
»Früher waren die Designs auch in - vermutlich von Missionaren angelegten -
Büchern aufgezeichnet, deren letztes ein Mann aus Camito 1978 verbrannte, da es
>Dinge des Teufels< enthielte.« (ANDRITZKY 1989: 190)
Nachdem die Chemie und Pharmakologie von Ayahuasca durch westliche Wis-
senschaftler (Bo Holmstedt, Dennis McKenna, James Callaway, Jonathan Ott usw.)
aufgeklärt worden ist, war das Staunen groß. Die Amazonasindianer haben eine eigene
chemische Technologie entwickelt, dazu noch eine höchst wirkungsvolle.
Der psychedelische Wirkstoff N,N-Dimethyltryptamin, kurz DMT genannt,
wird nicht nur im menschlichen Körper gebildet, er kommt in zahlreichen Pflanzen
und Tieren vor, die mit der Nahrung aufgenommen werden. Allerdings gelangt das
DMT nicht in das Gehirn, es wird vorher von dem Enzym Monoaminooxydase, kurz
MAO, abgebaut. Wenn die Ausschüttung der MAO verhindert werden könnte, so
müßte das DMT ungehindert die Blut-Hirn-Schranke passieren können, sich an die
entsprechenden Rezeptoren andocken und das Nervensystem in einen außergewöhn-
lichen Zustand versetzen können, der sich in prächtigen und überwältigenden Visio-
nen ausdrückt. - Genau das geschieht, wenn man Ayahuasca trinkt. Denn in der Li-
ane sind die ß-Carboline Harmalin und Harmin enthalten; sie sind sogenannte
MAO-Hemmer, also Inhibitoren, die die Ausschüttung der Monoaminooxydase ver-
hindern. Dadurch kann das im Trank befindliche DMT unzerstört in das Gehirn ein-
dringen. Dort löst es eine Wirkung von etwa eineinhalb Stunden aus. Ayahuasca stellt
ein Glanzbeispiel des chemical engineering des Bewußtseins dar.
Dieses wollen sich jetzt US-amerikanische Pharmaunternehmen aneignen. Pervers
erscheint das Patent No. 5751 in der United States Marks and Patents Office, das im
Juni 1996 von der International Medicine Corporation (Repräsentant Loren Miller)
angemeldet wurde. Damit will der Konzern das chemisch-pharmakologische Prinzip
der Ayahuasca als Patent und Warenzeichen für sich selbst sichern, das heißt mono-
polisieren. Wenn das Patent tatsächlich in Kraft tritt, wird damit den Indianern, den
Erfindern und Bewahrern der Ayahuascabereitung, das Kochen ihres Trankes verbo-
ten bzw. nur durch Zahlungen von Lizenzgebühren an den Konzern gestattet. Da zum
Beispiel Ecuador unter das amerikanische Patentrecht fällt, dürfen bald die letzten
traditionellen Indianer jedesmal, wenn sie Ayahuasca brauen, Geld an den Inhaber des
Ayahuasca-Trademarks abführen.12
In einem offenen Brief an US-Präsident Bill Clinton protestierten die Oberhäup-
ter von rund 400 Amazonas-Stämmen gegen diese unerhörte Frechheit: »Unser durch
viele Generationen vererbtes Heilmittel zu patentieren ist ein Angriff auf die Kultur
unserer Völker und der gesamten Menschheit«, erklärte Valerio Grefa, der Sprecher
der Konföderation indianischer Organisationen des Amazonas-Beckens.13 Ja, die
Konquista ist eben noch nicht zu Ende ...
Das Geschäft mit den »Betäubungsmitteln«
Das Besondere an den Pflanzen und Substanzen, die per Betäubungsmittelgesetz ver-
boten sind, ist ihre starke Wirksamkeit: Sie gehören zu den besten Heilmitteln, die je-
mals von Menschen entdeckt wurden. Sie sind kein wirkungsloser Plunder, der einem
für viel Geld über die Theke geschoben wird. Sie sind potent, das heißt echt wirksam.
Opium ist das beste Schmerzmittel der Welt. Hanf ist wahrscheinlich das beste
Antidepressivum, Coca ist das einzige echte Tonikum, das es gibt. Aber wer verdient
an gesunden Menschen, das heißt an Untertanen, die sich mit ihren Garten- oder Bal-
konpflanzen selbst heilen, die ihr oftmals schwerverdientes Geld den Ärzten und Apo-
thekern nicht opfern wollen? - Unwirksame Medikamente sind eine sichere Ein-
kunftsquelle; ebenso Medikamente wie Valium oder Rohypnol, die ideal in die kultu-
rellen »Sucht«-Muster passen. Wer der Frage nachgeht, wem das Betäubungsmittel-
gesetz nützt, der wird seinen/ihren Augen nicht trauen. Denn es sind diejenigen, die
uns den Genuß der heiligen Pflanzen vorenthalten wollen. Der Staat braucht steuer-
zahlende Idioten, keine befreiten Geister. Deshalb ist Prozac (= Fluctin)14 legal,
Cannabis aber nach wie vor verboten. Auf Prozac ist es - selbst bei den heftigsten see-
lischen Schmerzen und geistigen Leiden - möglich, die Rolle als Rad im Getriebe der
Gesellschaft zu erfüllen; Cannabis hingegen fördert eigenes Denken. Ja, die eigenen
Gedanken sind es, die bedrohlich wirken. Sie stellen die staatlich-christliche Ordnung
in Frage, sie hinterfragen und korrigieren. Das Verbot der heiligen, heidnischen
Pflanzen ist der Versuch, ein dummes, steuerzahlendes Volk ohne Widerrede heran-
zuzüchten. Dumme Räder drehen sich auch. Es bleibt die Frage: wie lange noch?
Wer das Wort Gottes verkauft, verkauft auch andere Placebo-Medikamente. Die
Verteufelung einer Pflanze durch die Herrscher dient der medizinischen Entmündi-
gung der Untertanen. Der Krieg gegen die Natur hält an, ja, wird sogar verschärft.
Aber eines ist sicher. Menschen können niemals gegen die Natur gewinnen. Sie wer-
den ihr immer unterworfen sein, weil sie letztlich ein Teil von ihr sind. Wir ver-
schwinden auf Nimmerwiedersehen, wenn Gaia ihre Schultern zuckt.
Nach neuzeitlich-okkultistischer Auffassung waren Diana und Lucifer, seines
Zeichens Gott des Lichtes, Geschwister. Sie waren einander in tiefer Liebe zugetan
und zeugten eine Tochter namens Aradia bzw. Herodias. Aradia wurde von ihrer Mut-
ter zur ersten Hexe der Welt ausgebildet und mit einem sozialkritisch-anarchistischen
Bewußtsein ausgestattet. Eines Tages sprach die Hexengöttin zu ihrer Tochter:
»Wahr ist es in der Tat, daß du zu den Unsterblichen zählst
Doch geboren wurdest du, um wieder sterblich zu werden
Du mußt auf die Erde herabsteigen
Ein Lehrer den Frauen und Männern zu sein
Deren Wunsch es ist, in deiner Schule Hexenkunst zu lernen
(...)
Und du sollst die erste unter den Hexen sein;
Und dein Name soll an erster Stelle in der ganzen Welt stehen;
Und du sollst die Kunst des Giftmordes lehren,
Jene zu vergiften, die sich große Herren über alles dünken,
Ja, in ihren Palästen sollst du sie sterben lassen,
Und die Seele des Unterdrückers sollst du fesseln mit deiner Macht!«
(LELAND 1979: 15)
Aktueller Nachtrag: Hanfsamenverbot!
Die neue Inquisition schlägt mal wieder zu. Während in der Schweiz in zunehmen-
dem Maße Hanfblüten und Zauberpilze über den Ladentisch verkauft werden, hat die
christliche Bundesregierung von Deutschland veranlaßt, daß seit dem 19.12.1997
Hanfsamen auf die Liste l der »nicht verkehrsfähigen Substanzen« gesetzt und damit
verboten wurden (10. Verordnung zum BtMG, die am 2. Februar 1998 in Kraft trat).
Damit ist es der Bonner Obrigkeit erstmals gelungen, einen Stoff, der nachweislich
keinen psychoaktiven oder sonstwie betäubenden Wirkstoff enthält, zu illegalisieren.
Die Begründung läßt aufjubeln:
»Damit soll dem verbreiteten Vertrieb von Cannabissamen für den individuellen
Anbau von Hanf zu Rauschzwecken entgegengewirkt werden. Der Samen ist insbe-
sondere dann nach den Umständen zum unerlaubten Anbau bestimmt, wenn speziel-
ler Samen in zählbarer Körnermenge (z.B. 10 Samenkörner für bis zu 150,- DM),
häufig in Verbindung mit Beleuchtungssystemen für den Anbau in Wohnräumen und
Kellern und/oder mit Angaben des Tetrahydrocannabinol (THC-)Gehaltes der ange-
bauten Pflanze, angeboten und damit zu einem nicht erlaubten Anbau verleitet wird.«
Endlich kann man wieder mit Kaugummiparagraphen an einer sachlichen
Rechtssprechung vorbeischippern. Es wird nicht mehr das Produkt als Betäubungs-
mittel verboten oder reglementiert, sondern es wird eine hypothetisch angenommene
Intention, die weder eingetreten ist, noch in irgendeiner Weise durchgeführt wurde,
als Begründung für das Samenverbot herbeizitiert. Im Klartext bedeutet eine derar-
tige Gesetzesgebung, daß man eigentlich Herstellung und Verkauf von Küchenmes-
sern verbieten muß, denn es könnte ja irgendein Durchgeknallter auf die Idee kom-
men, mit einem Tomatenmesser dem Drogenbeauftragten der Regierung die Kehle
durchzutrennen. Juristerei verkommt also immer mehr zu regierungstreuer Ideologie.
Damit rückt die bundesdeutsche Regierung verdächtig nahe an das Rechtsverständnis
im Dritten Reich. Es ist höchste Zeit, sich wieder zu schämen, Deutscher zu sein! Der
Schritt zur Bücherverbrennung ist nur noch ein kleiner. Wer jetzt noch ein Hanfan-
baubuch verlegt, sollte es besser als Roman tarnen. Egal - der Hexenhammer läßt
grüßen.
1 »Der Stoffbegriff umfaßt neben den chemischen Verbindungen die BtM-Pflanzen (zum Beispiel Cannabispflanze,
Papaver Orientale- und Papaver somniferum-Pflanze, Psilocybin-Pilze), die Pflanzenteile (zum Beispiel Cocablätter,
Blätter, Blüten und Stengel der Cannabispflanze), die Pflanzenbestandteile (zum Beispiel die im Schlafmohn enthal-
tenen Alkaloide Morphin, Thebain, Codein und Athylmorphin), die in den Cocablättern enthaltenen Wirkstoffe Co-
cain und Ekgonin, der an den Cannabisblättern haftende Harz (= Haschisch) und der innewohnende Wirkstoff THC
(= Tetrahydrocannabinol), das aus dem Peyotl-Kaktus gewonnene Mescalin.« (KÖRNER 1994: 66)
2 zum Beispiel: »Die Dämonen des Rausches suchen ihre Opfer. Die lockenden Gifte, die den Rausch unsterblich
machen werden, solange es Menschen auf dieser Erde gibt, finden immer wieder Hände, die nach ihnen greifen: gie-
rige, müde, oft vor Erregung zitternde Hände.« (GRAUPNER 1966: 15)
3 Siehe dazu die ausgezeichnete Monographie von dem Fugs-Musiker ED SANDERS, The Family: Die Geschichte von
Charles Manson, Reinbek: Rowohlt, 1995.
4 »In Europa erfreute sich der Hanfgenuß zur Zeit der Hexenverfolgungen einer großen Beliebtheit und die aphro-
disierende Wirkung der in der Hanfpflanze enthaltenen Stoffe war allgemein bekannt. Nicht umsonst wetterte der
als Abraham a Santa Clara berühmt gewordene Hans Ulrich Megerle (1644-1709) gegen die >Bauren, so sich mit
Hamf vollstopfen wie der Türck mit Opium<.« (Lussi 1996: 134)
5 Die holsteinische Sozialdemokratin ist durch ihr Apotheken-Modell zur kontrollierten Abgabe von Cannabis-
Produkten berühmt geworden (vgl. Peter RASCHKE und Jens KAHLKE, Cannabis in Apotheken, Freiburg: Lambertus,
1997).
6 Das sind: Erythroxylum coca var. coca, E. coca var. ipadu, E. novogranatense var. novogranatense und E. novogranatense
var. truxillense.
7 »Die Hexer der Kolonialzeit waren ausgezeichnete Heiler. Sie kannten die curativen Eigenschaften der Pflanzen
und besaßen eine große Menge an Krautern, obwohl dieser Wissensschatz unter einem Berg an Aberglauben und
Hexereipraktiken begraben lag. So groß war ihr Ansehen, das sie in der Gesellschaft genossen, daß ein spanischer
Arzt gesagt haben soll, er habe sich der Gründung eines medizinischen Lehrstuhls widersetzt, da die Indianer besser
heilten als die Arzte.« (MacLEAN Y ESTENOS, zit. nach ANDRITZKY 1987: 549)
8 Nach James A. DUKE, David AULIK und Timothy PLOWMAN, »Nutritional Value of Coca«, Botanical Museum
Leafleats 24(6): 113-119, 1975.
9 Siehe hierzu das ausgezeichnet recherchierte Buch Weltmacht Droge: Das Geschäft mit der Sucht von HANS-GEORG
BEHR (Wien und Düsseldorf: Econ, 1980); sowie von GÜNTER AMENDT, Sucht Profit Sucht (Frankfurt/M.: Zweitau-
sendeins, 1984).
10 Der spanische Missionar Pater BERNABE COBO (1580-1657) spricht im Jahre 1653 sehr deutlich: »Mit dem
Namen Hexer belegen wir jede Art von Leuten, die Aberglauben und illegale Künste gebrauchen, um wunderliche
Dinge zu vollbringen, die die menschliche Fähigkeit übersteigen, welche sie durch die Anrufung und Hilfe des Dä-
mons erreichen, auf dessen Pakt implizit oder explizit alle ihre Macht und ihr Wissen beruht.« (zit. nach ANDRITZKY
1987: 544)
11 Zit. nach Irving A. LEONARD, »Peyote and the Mexican Inquisition, 1620«, American Anthropologist N.S. 44
(1942): 324-326.
12 Siehe JOSEP M. FERICGLA, »Brevettano l'ayahuasca! Ayahuasca Patented!«, Eleusis 5: 19-2 (1996).
13 Siehe Esotera 11/96, S. 4.
14 Prozac bzw. Fluctin gilt in der Psychiatrie und unter Anwendern als »Glückspille«. Der regelmäßige Gebrauch
von Prozac führt zur völligen Unterdrückung der Leidenssymptome, aber niemals zur Heilung. Es gaukelt einen
»glücklichen« Zustand vor, ganz so wie ihn ALDOUS HUXLEY in seinem Roman Schöne neue Welt entworfen hat. Pro-
zac macht aus psychiatrischen Fällen arbeitswillige Idioten (siehe dazu PETER D. KRAMER, Glück auf Rezept: Der un-
heimliche Erfolg der Glückspille Fluctin, München: Kösel, 1995).
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